Allgemeine Teilnahmebedingungen

Vertragsgrundlagen der KI-Schülerakademie 2026 – infofeld GmbH.

Vertragsinhalte & Teilnahmebestimmungen

§ 1 Veranstalter und Veranstaltungsort

1.1 Vertragspartner und Veranstalter der KI-Schülerakademie (nachfolgend „Akademie“) ist die infofeld GmbH, Wiesenstraße 1, 91757 Treuchtlingen.

1.2 Die Durchführung der Akademie erfolgt am Adventure Campus, Hahnenkammstraße 19, 91757 Treuchtlingen.

§ 2 Leistungen der Akademie

2.1 Die KI-Schülerakademie ist eine mehrtägige Präsenzveranstaltung im Zeitraum vom 31.08.2026 bis 04.09.2026.

2.2 Im Teilnahmeentgelt enthalten sind insbesondere die Durchführung der ausgeschriebenen Schulungs- und Projektmodule, persönliche Betreuung durch Coaches, Unterkunft mit 4 Übernachtungen im Einzelzimmer mit eigenem Bad, Verpflegung gemäß Veranstaltungsbeschreibung sowie die ausgeschriebenen Programmbestandteile und Aktivitäten.

2.3 Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen ist die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Sachlich gerechtfertigte Änderungen im Ablauf, bei einzelnen Modulen, Referierenden, Programmpunkten oder Aktivitäten bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für die Teilnehmer:innen zumutbar ist. Unberührt bleiben die wesentlichen Kernleistungen der Veranstaltung. Zu den Kernleistungen zählen insbesondere der Veranstaltungszeitraum, die Unterbringung mit vier Übernachtungen im Einzelzimmer mit eigenem Bad, die Verpflegung gemäß Veranstaltungsbeschreibung, die persönliche Betreuung durch Coaches sowie die grundsätzliche Durchführung der ausgeschriebenen Schulungs- und Projektmodule.

§ 3 Anmeldung, Fristen und Zahlungsmodalitäten

3.1 Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme muss online über das Buchungsportal bis spätestens zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.

3.2 Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Die erforderliche Bestätigung wird im Rahmen des Anmeldeprozesses durch die infofeld GmbH eingeholt.

3.3 Die Kursgebühr ist als Vorauszahlung zu leisten. Der vollständige Betrag muss bis spätestens 07.07.2026 auf dem Konto der infofeld GmbH eingegangen sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Geldeingang.

3.4 Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht, ist der Veranstalter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. In diesem Fall gelten die Regelungen zu Rücktritt und Stornierung gemäß § 6. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 4 Widerrufsrecht

4.1 Bei der Akademie handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

4.2 Daher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 5 Durchführung und Mindestteilnehmerzahl

5.1 Die Durchführung der Akademie ist an eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen gebunden. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Akademie bis spätestens 07.07.2026 abzusagen.

5.2 Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits geleistete Teilnahmeentgelte in voller Höhe zurückerstattet.

5.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder es bestehen zwingende gesetzliche Ansprüche.

§ 6 Rücktritt, Stornierung und Ersatzteilnehmer

6.1 Teilnehmer:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter in Textform.

6.2 Im Falle des Rücktritts fallen folgende pauschalierte Stornokosten an:

  • bis einschließlich 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Teilnahmeentgelts,
  • ab 29 bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Teilnahmeentgelts,
  • ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts.

6.3 Den Teilnehmer:innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.4 Im Krankheitsfall gelten keine Sonderregelungen; es gelten die vorstehenden Rücktritts- und Stornobedingungen. Der Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

6.5 Teilnehmer:innen können bis zum Veranstaltungsbeginn in Textform eine geeignete Ersatzperson benennen. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn in der Person des Ersatzteilnehmers ein sachlicher Grund entgegensteht oder Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind. Bereits entstandene angemessene Mehrkosten durch die Umbuchung können weiterberechnet werden.

§ 7 Anreise, Check-in und Teilnahme

7.1 Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigene Verantwortung der Teilnehmer:innen bzw. deren Erziehungsberechtigten.

7.2 Der Check-in und die Ankunft am Adventure Campus müssen am ersten Veranstaltungstag bis spätestens 09:30 Uhr abgeschlossen sein.

7.3 Die regelmäßige und vollständige Teilnahme an den Programmpunkten wird für den Lernerfolg empfohlen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben oder nachhaltiger Störung des Veranstaltungsablaufs können Maßnahmen nach § 11 erfolgen.

§ 8 Technische Voraussetzungen (BYOD)

8.1 Jede:r Teilnehmer:in bringt für die Veranstaltung einen eigenen Laptop (Bring Your Own Device) mit.

8.2 Das Gerät sollte insbesondere folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitsspeicher: mindestens 8 GB RAM
  • Prozessor: moderner Mehrkern-Prozessor (z. B. Intel i5/i7 oder Apple M-Serie)
  • Konnektivität: integriertes WLAN-Modul
  • Zubehör: funktionsfähiges Netzteil/Ladekabel

8.3 Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Geräte, Datenträger oder sonstiger persönlicher Gegenstände, soweit keine Haftung nach § 13 besteht.

§ 9 Outdoor-Aktivitäten und Witterungsbedingungen

9.1 Bestimmte Aktivitäten, insbesondere Outdoor-Programmpunkte, unterliegen der Witterung und den tatsächlichen Sicherheitsbedingungen vor Ort.

9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Outdoor-Aktivitäten aus sachlichen Gründen, insbesondere bei Gewitter, Starkregen, Sturm, behördlichen Vorgaben oder Sicherheitsbedenken, abzusagen, anzupassen oder durch ein zumutbares Alternativprogramm zu ersetzen.

9.3 Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht insoweit nicht, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

§ 10 Gesundheit, Medikamente und Aufsicht

10.1 Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien, chronische Erkrankungen oder die Notwendigkeit einer regelmäßigen Medikamenteneinnahme sind bei der Buchung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, soweit sie für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevant sind.

10.2 Die Verantwortung für das Mitführen persönlich benötigter Medikamente liegt bei den Teilnehmer:innen bzw. bei Minderjährigen zusätzlich bei deren Erziehungsberechtigten.

10.3 Während der gesamten Veranstaltungsdauer ist eine Aufsichtsperson des Veranstalters am Veranstaltungsort anwesend; dies gilt auch für die Übernachtungszeiten.

10.4 Die Aufsicht des Veranstalters erfolgt im Rahmen einer altersangemessenen, organisatorisch geordneten und zumutbaren Betreuung. Sie umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung des Programms, die Unterbringung sowie die üblichen Gemeinschafts- und Ruhezeiten am Veranstaltungsort. Eine ständige individuelle Beaufsichtigung jeder einzelnen Person ist damit nicht verbunden.

10.5 Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt bei Minderjährigen mit dem ordnungsgemäßen Check-in am Veranstaltungsort und endet mit der Abholung durch die Erziehungsberechtigten, der eigenständigen Abreise nach entsprechender vorheriger Freigabe oder einer sonst ausdrücklich vereinbarten Übergabe. Für Zeiten vor Beginn und nach Ende der Aufsichtspflicht sowie für eigenmächtig und entgegen ausdrücklicher Anweisung verlassene Bereiche des Veranstaltungsorts übernimmt der Veranstalter keine Aufsicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.6 Den Anweisungen der Aufsichtspersonen und des Personals des Veranstaltungsorts ist Folge zu leisten. Soweit altersbedingt zulässig und zumutbar, sind die Teilnehmer:innen außerhalb verbindlicher Programmpunkte zu einem angemessenen Maß an eigenverantwortlichem Verhalten verpflichtet.

10.7 Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen den Veranstalter, im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls eine medizinisch erforderliche Erstversorgung zu veranlassen und das Kind erforderlichenfalls einem Arzt oder Krankenhaus vorzustellen, sofern die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichbar sind.

§ 11 Höhere Gewalt und Ausfall wesentlicher Leistungsträger

11.1 Der Veranstalter haftet nicht für die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwernis der Durchführung der Akademie, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden konnten und vom Veranstalter nicht zu vertreten sind.

11.2 Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Hochwasser, Brand, Epidemien oder Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom- oder Infrastrukturausfälle, Streiks außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters sowie sonstige vergleichbare unabwendbare Ereignisse.

11.3 Gleiches gilt, wenn ein Coach, Referent oder sonstiger wesentlicher Leistungsträger infolge Krankheit, Unfall oder eines sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Ausfalls kurzfristig nicht zur Verfügung steht und ein angemessener Ersatz trotz zumutbarer Bemühungen nicht rechtzeitig gestellt werden kann.

11.4 In den Fällen der vorstehenden Absätze ist der Veranstalter berechtigt, einzelne Programmpunkte anzupassen, durch gleichwertige Ersatzleistungen zu ersetzen oder die Akademie ganz oder teilweise abzusagen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer:innen erforderlich und zumutbar ist.

11.5 Wird die Akademie vor Veranstaltungsbeginn aus einem in diesem Paragraphen genannten Grund abgesagt, werden bereits geleistete Teilnahmeentgelte für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß § 14.

§ 12 Hausordnung, Verhalten und Ausschluss

12.1 Auf der gesamten Veranstaltung gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot, unabhängig vom Alter der Teilnehmenden.

12.2 Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht.

12.3 Das Betreten fremder Zimmer ist grundsätzlich untersagt, soweit nicht eine ausdrückliche Zustimmung und eine Freigabe durch die Aufsicht vorliegen.

12.4 Teilnehmer:innen, die in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung des Adventure Campus oder gegen verbindliche Sicherheitsanweisungen verstoßen, andere Personen oder andere Teilnehmer:innen gefährden oder den Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen, können nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass eine Fortsetzung der Teilnahme unzumutbar ist.

12.5 Im Falle eines berechtigten Ausschlusses erfolgt bei Minderjährigen die Heimreise durch Abholung der Erziehungsberechtigten oder in sonstiger abgestimmter Weise auf deren Kosten. Bei volljährigen Teilnehmer:innen erfolgt die Heimreise eigenverantwortlich.

12.6 Im Falle eines berechtigten Ausschlusses kann der Veranstalter den nicht verbrauchten Teil des Teilnahmeentgelts anteilig erstatten. Maßgeblich sind die ersparten Aufwendungen sowie der noch nicht in Anspruch genommene Leistungsanteil. Ein weitergehender Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

§ 13 Bildrechte und Projektergebnisse

13.1 Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

13.2 Eine Nutzung von Bild- oder Videoaufnahmen einzelner Teilnehmer:innen für Marketing-, Presse- oder Kommunikationszwecke erfolgt nur auf Grundlage einer gesondert eingeholten Einwilligung.

13.3 Erarbeitete Projektergebnisse und Programmcodes verbleiben grundsätzlich im geistigen Eigentum der jeweiligen Teilnehmer:innen. Der Veranstalter ist berechtigt, Ergebnisse im Rahmen der Veranstaltung und zu internen Demonstrationszwecken zu präsentieren, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

§ 14 Haftung

14.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

14.5 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

§ 15 Minderjährige und Schlussbestimmungen

15.1 Bei minderjährigen Teilnehmer:innen sind im Rahmen der Buchung die Kontaktdaten mindestens eines Erziehungsberechtigten bzw. eines Notfallkontakts anzugeben.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.